Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Fahrerinnen und Fahrer benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation, wenn sie
• Beförderungen im Güterkraft- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und
• bei den Beförderungen ein Kraftfahrzeug einsetzen, für das nach aktueller Rechtslage eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE benötigt wird und
• wenn sie ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE nach dem 10.09.2009 (Güterkraftverkehr) oder nach dem 10.09. 2008 (Personenkraftverkehr) erworben haben
Die Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.
Einzelheiten hierzu regelt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/BKrFQG.pdf